Und „Klick“: Mehr Durchblick beim Thema Bild

Bilder machen einen Blogartikel erst richtig rund. Doch immer wieder tauchen rund um das Thema Bebilderung viele Fragezeichen auf. Welche Bilder darf man als Blogger – außer den eigenen – verwenden? Was muss man für eine korrekte Kennzeichnung beachten? Und von was sollte man lieber die Finger lassen?

Würde es das Bildrecht nicht geben, würde es vermutlich eine ganze Reihe Rechtsanwaltskanzleien weniger geben. Denn dann könnte sich nicht Prinzessin X mit dem Klatschmagazin Y darum streiten, ob ein bestimmtes Bild von ihr veröffentlicht werden darf oder nicht. Und Fotograf Z könnte nicht etliche Blogger verklagen, die ohne seine Genehmigung seine Bilder benutzt haben. Rein theoretisch sollten wir alle aufgrund der Vielzahl an Auseinandersetzungen um Bilder und Bildrechte sensibilisiert sein für dieses Thema. Tatsächlich gehen aber gerade Blogger nach wie vor sehr lässig bis naiv damit um und wundern sich dann, wenn ihnen Abmahnungen und gesalzene Rechnungen ins Haus flattern.

Wem gehört das Bild?

Das deutsche Urheberrecht ist streng. Im Prinzip ist das gut, weil die Rechte des Urhebers selbstverständlich gewahrt bleiben sollten. Nur derjenige, der ein Foto gemacht hat, darf darüber bestimmen, wie und von wem es verwendet wird. Das Problem ist, dass es leider Menschen gibt, die nur darauf warten, dass andere einen Fehler machen und dann abkassieren. Oder noch schlimmer andere gezielt in eine Falle tappen lassen, um anschließend eine Abmahnung beziehungsweise eine Rechnung zu schicken.

Für Unternehmen ist so etwas ärgerlich, für einzelne Blogger kann es existenz- oder zumindest blogbedrohend sein. Deshalb gilt bei der Verwendung fremder Bilder in Deinem Blog immer die Regel: Sei vorsichtig. Lies Dir die Urheberrechts- oder Copyright-Bedingungen lieber zweimal durch und klicke nie einfach blind auf „akzeptieren“ oder ähnliche Buttons.

„Wird schon gut gehen“…

Trotz reger Diskussionen erscheint es vielen Bloggern als völlig in Ordnung, auf anderen Webseiten oder Blogs gesehene Fotos einfach zu kopieren und dann auf ihre eigene Seite zu packen, eventuell mit etwas zusätzlichem Text und einem Link auf den Ursprungsartikel. Gern gehörtes Argument: Der Urheber bekommt dadurch ja mehr Traffic auf seinen Blog, er kann mir also dankbar sein, dass ich seine Bilder übernommen habe.

Natürlich mag vielleicht der eine oder andere Besucher mehr vorbeikommen. Am Sachverhalt ändert das nichts: Das Bild wurde geklaut – und das ist ganz klar verboten. Auch Nicht-Wissen oder Naivität sind keine Ausreden, die im Falle eines Falles zählen. Und auf keinen Fall solltet Ihr darauf setzen, dass das „kopierte“ Bild vom Urheber schon nicht gefunden werden wird.

Ein in Fragen des Urheberrechts durchaus bewanderter Freund zeigte mir zum Beispiel vor kurzem stolz eine Fotomontage, die er aus einem eigenen Foto und einem Bild gestaltet hatte, dass er sich auf einem großen Nachrichtenportal kopiert hatte. Diese Montage wollte er eigentlich auf seinem Blog zeigen. Urheber des fremden Bildes war ein Fotograf einer großen deutschen Nachrichtenagentur.

Dem Bilderklau automatisch auf der Spur

Der Freund war der Meinung, dass die Agentur dass im Zweifelsfall sicher auch lustig fände. Eigentlich ging er aber davon aus, dass das Bild auf seinem kleinen Blog sowieso nicht von den Rechteinhabern gefunden werden würde. Genau das ist aber ein großer Irrtum: Die großen Anbieter auf dem Markt arbeiten bereits seit langem mit spezialisierter Software, die fast alle Verstösse entdeckt. Die jeweilige Rechtsabteilung muss dann nur noch die Briefe verschicken…

Entsprechende Programme werden übrigens auch von weniger seriösen Zeitgenossen genutzt, um große Kasse zu machen. Gerade bei der Bildersuche über Google gibt es gezielt gestellte Fallen, die zuschnappen, sobald eine unberechtigte Bildübernahme festgestellt wird.

Mögliche Folge: Nette Urheber werden Euch freundlich darauf hinweisen, dass dieses Aneignen von Bildern nicht in Ordnung ist. Weniger nette Urheber schicken Euch sofort eine Abmahnung und eine Rechnung für entgangene Bildhonorare, die schnell drei und vierstellige Höhen erreichen kann (plus Anwaltskosten).

Klappt oft: Einfach freundlich nachfragen!

Also, was tun, wenn Ihr ein fremdes Bild so toll findet, dass Ihr es unbedingt einer größeren Öffentlichkeit bzw. Euren Blog-Lesern präsentieren wollt? Ganz einfach: Fragt den Urheber des Bildes. Nehmt Kontakt zu ihm auf und fragt freundlich nach, ob er Euch schriftlich genehmigen könnte, das gewünschte Foto zu nutzen.

Auf solche Nachfragen reagieren die meisten Blogger erfahrungsgemäß erfreut. Und ihr kommt so nicht nur auf korrekte Weise an ein Bild, sondern bekommt unter Umständen noch einen neuen interessanten Kontakt – beim Bloggen ja ein wesentlicher Aspekt, oder?

Mit Fotodatenbanken auf der sicheren Seite?

Selbst bei Fotodatenbanken gibt es leider keine Garantie dafür, dass alles glatt läuft – auch wenn sie als sogenannte „lizensichere Quelle“ gelten. Speziell bei Datenbanken, die mit Gratismotiven werben, etwa fotolia oder pixelio, müsst Ihr auf mögliche Besonderheiten achten. Denn die kostenlose Nutzung ist hier oft nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Zum Beispiel kann sie der nicht-kommerziellen Nutzung vorbehalten sein. Solltest Du auf Deinem Blog Werbeplatz zur Verfügung stellen oder gesponserte Beiträge veröffentlichen, stellt sich in diesem Fall natürlich schnell die Frage: Ist die Nutzung noch nicht-kommerziell?
  • Andere Einschränkungen können zum Beispiel darin bestehen, dass Du ein Bild nur bis zu einer bestimmten Größe verwenden darfst.
  • Auch die Bearbeitung des Bildes kann eingeschränkt sein.
  • Oder es gibt eine zeitliche Nutzungsbeschränkung – dann darfst Du nicht vergessen, das Bild rechtzeitig in Deinem Blog zu löschen.

Kostenpflichtige Datenbanken

Kostenpflichtige Fotodatenbanken bieten Bloggern häufig schon für erstaunlich kleines Geld professionelles Fotomaterial, mit dem Ihr rechtlich auf einer ziemlich sicheren Seite seid.

Bitte trotzdem beachten: Ihr kauft in einer Datenbank nicht das Foto, sondern lediglich eine Nutzungslizenz. In dieser Lizenz ist festgelegt, wie oft Ihr ein Bild nutzen könnt und wie lange (häufig ist die Nutzungsdauer begrenzt). Um Ärger vorzubeugen, solltet Ihr Euch die Lizenz als PDF abspeichern, damit Ihr im Streitfall einen Beleg vorweisen könnt.

Spezialfall flickr

flickr etwa ist eine Fotocommunity, in der es eher um das Hochladen von Fotos in Gruppen oder für Freunde geht, nicht für die kostenlose Nutzung durch Fremde. Die Nutzungbedingungen kann der Urheber bei jedem Bild individuell einstellen. Im Zweifelsfall gilt auch hier: Kontakt zum Urheber aufnehmen und fragen!

Wie sieht die korrekte Copyright-Nennung aus?

Dazu kommen die Vorgaben hinsichtlich der Nennung des Urhebers. Die sehen längst nicht bei jedem Bild gleich aus. Eine kleine Unaufmerksamkeit kann deshalb schnell teuer werden. Grundsätzlich gilt, dass jedes Foto eine Copyright-Kennung haben sollte.

Unverzichtbare Angaben sind dabei:

  • Bildquelle (woher kommt das Foto? – etwa der Name der Fotodatenbank)
  • Urheber (wer ist der Fotograf)
  • Falls gefordert: Einen Link zum Urheber einfügen

Bei checkdomain schreiben wir die Copyright-Kennung immer direkt unter das Bild – sicher ist sicher. Ihr werdet aber auch Blogs finden, in denen sämtliche Angaben dazu erst unterhalb des Textes auftauchen. Welche Variante in Deinem Fall passt, hängt immer von den individuellen Bedingungen des Lizenzgebers beziehungsweise Urhebers ab, die Du unbedingt beachten solltest.

Tipp: Neben den kommerziellen Fotodatenbanken gibt es alternativ die Möglichkeit, Bilder unter einer Creative Commons-Lizenz zu nutzen. Entsprechende Fotos findest Du unter anderem bei flickr commons und auf pixabay. Was das Creative Commons sind und wie es bei diesen Bildern mit der Urhebernennung und den Lizenzbestimmungen aussieht, hat Arne vor kurzem hier im Blog in seinem Creative Commons 4.0-Überblick zusammengefasst.

Mein Foto gehört mir – das Recht am eigenen Bild

Klar, denn Du bist ja der Urheber. Trotzdem kannst Du nicht jedes Deiner Fotos einfach so auf Deinem Blog veröffentlichen. Das gilt zumindest dann, wenn (fremde) Menschen auf einem Bild zu sehen sind. Denn laut Gesetz besitzt jeder Mensch das Recht am eigenen Bild. Wenn Du also ein Foto von jemand anderem machst – etwa von Kindern im Zoo oder einem Paar auf einer Bank in der Sonne – brauchst Du vor der Veröffentlichung deren (am besten schriftliche) Genehmigung. Offiziell nennt sich so etwas „Model release-Vertrag“: Dein Model gibt sozusagen die Rechte am eigenen Bild ab. Bei Kindern müssen immer Eltern die Einwilligung geben.

Ein Beispiel: Ihr seid am Nachmittag mit Eurem Nachwuchs auf einem tollen neuen Spielplatz gewesen. Ihr habt jede Menge Fotos gemacht und wollt ein paar davon jetzt in Eurem Blog nutzen, um die Info mit anderen Eltern zu teilen. Allerdings sind auf den Bildern nicht nur Eure eigenen Kinder, sondern auch andere Kinder drauf. Dürfen solche Bilder ins Netz gestellt werden oder nicht?

Nicht ohne Grund lernen nicht nur Fotografen, sondern auch Kinder sehr früh in ihrer Ausbildung, dass Kinder und Fotos ein sehr heikles Thema sind. Denn im Prinzip müsst Ihr zum Beispiel bei den Spielplatzfotos die Eltern aller abgebildeten Kinder fragen, ob es in Ordnung ist, dass Ihr das Bild veröffentlicht. Das gilt übrigens auch für Aufnahmen in Schulen, Kindergärten, beim Kinderturnen oder im Schwimmkurs.

Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Situationen, in denen das Recht am eigenen Bild nicht gilt. Besucher einer größeren öffentlichen Veranstaltung – etwa eines Vortrags oder eines Fußballspiels – dürfen beispielsweise abgelichtet werden, ohne dass vorher eine Genehmigung eingeholt werden muss. Teilnehmer gelten in diesen Fall als Teil der Veranstaltung.

Bildnutzung – das Wichtigste auf einen Blick:

Die Bebilderung eines Blogartikels bleibt für alle Nicht-Fotografen ein heikles Thema. Um nicht ungewollte „Honorare“ zu zahlen, bleibt nur das wirklich gründliche Studium der Nutzungsbedingungen und eine große Portion Vorsicht.

Deshalb: Finger weg von Bildern

  • deren Urheber Du nicht ermitteln kannst;
  • anderer Blogger, die Du nicht gefragt hast beziehungsweise die Dir keine Genehmigung zur Nutzung Ihrer Bilder gegeben haben;
  • auf denen die Rechte anderer Menschen am eigenen Bild verletzt werden könnten (außer Du hast deren Okay, das Foto zu veröffentlichen).

Mit Wasserzeichen und Recherche: So schützt Ihr Eure Blogfotos

Sich ein originelles Motiv überlegen. Alles schön arrangieren und ausleuchten. Dann fotografieren. Und anschließend das Bild nachbearbeiten, um ein optimales Ergebnis herauszuholen. Fotografieren macht viel Spaß, ist aber auch echte Arbeit und kann eine Menge Zeit kosten. Umso ärgerlicher, wenn Eure für Euren Blog produzierten Bilder plötzlich von anderen genutzt werden – für eigene Zwecke und ohne Eure Einwilligung.

Rhabarber-Gate: Vom Blogfoto zum unbezahlten Werbemotiv

In Zeiten, in denen die Social-Media-Kanäle laufend neu befüllt werden sollen, gleichzeitig aber die Foto-Budgets immer kleiner werden, scheint die Versuchung für manchen Verantwortlichen auch in großen Verlagen (und trotz besseren Wissens um das Urheberrecht) groß zu sein: Man bedient sich einfach bei Bloggern, die immer häufiger immer professionelleres Bildmaterials auf ihren Seiten haben. Als „Honorar“ gibt es oft einen Link und das vage Versprechen auf viel Traffic.

Manchmal gibt es aber auch gar nichts. So geschehen beim sogenannten Rhabarber-Gate, dass im Frühsommer 2014 weite Kreise in der Bloggerszene zog. Ein großer Verlag aus Hamburg hatte für die Facebook-Seite einer Wohnzeitschrift das Rhabarber-Foto einer Bloggerin genutzt – ohne die Bloggerin zu fragen. Verlinkt wurde nicht auf den Blog, sondern auf eigene Inhalte. Das Blogfoto war so zu einem Reklamebildchen geworden, für lau. Die Sache flog durch Zufall auf. Der Verlag versuchte, den Vorfall als Versehen und Missverständnis darzustellen und löschte das Bild still und heimlich. Weitere Recherchen zeigten dann allerdings schnell, dass es eher das übliche Verfahren zu sein scheint – auch bei anderen Verlagen.

Lassen sich Bilder überhaupt schützen?

Ein derartiges Verhalten ist nicht nur dreist, sondern auch ziemlich dämlich. Denn die meisten Blogger sind Kooperationen gegenüber ja durchaus ausgeschlossen. Eine kurze Anfrage per Mail hätte wahrscheinlich genügt, um einen schweren Imageschaden zu vermeiden. Durch das Foulspiel von Seiten der Verlage ist die Stimmung jetzt jedoch erstmal gekippt und es wird versucht, die eigenen Bilder besser zu schützen. Doch das ist leider gar nicht so einfach. Denn einfach den Namen seines Blogs per Bildbearbeitungsprogramm in das Foto zu montieren schreckt ganz offensichtlich null ab, zumal solche Signaturen auch ganz einfach entfernt werden können.

Wer einem Diebstahl 100-prozentig vorbeugen möchte, der darf seine Bilder im Prinzip erst gar nicht ins Netz hochladen. Denn wenn sie online stehen, dann können sie gestohlen werden, egal welche Schutzmaßnahmen Ihr trefft. Fotos nur in niedrigeren Qualitäten hochladen, sie über spezielle Programme in Einzelteile zerlegen – auch diese Tricks lassen sich ganz einfach aushebeln. Einfach einen Screenshot machen, schon hat man das Foto trotzdem.

Digitale Wasserzeichen – die Wegfahrsperre für Blogbilder

Heißt das, Blogger beziehungsweise Fotografen, die ihre Werke online stellen, müssen den Diebstahl machtlos hinnehmen? Nein, definitiv nicht. Zumindest könnt Ihr es denjenigen, die Blogs als große Selbstbedienungsläden ansehen, etwas schwerer machen. Als eines der wichtigsten Instrumente haben sich dabei digitale Wasserzeichen entpuppt.

Dabei handelt es sich nicht um die bereits erwähnten, von vielen Bloggern genutzten sichtbaren Copyright-Kennzeichnungen eines Fotos. Unter digitalen Wasserzeichen versteht man Urhebervermerke, die in das Foto eingebettet werden. Die Kennzeichnung wird in der Regel in den vorhandenen Bildinformationen versteckt – unsichtbar für den normalen Nutzer. Dadurch lässt sich im Falle eines Diebstahls nachvollziehen, woher das Bild kommt und wer eigentlich die Urheberrechte daran hat.

Digitale Wasserzeichen lassen sich mit entsprechendem Wissen zwar ebenfalls entfernen, dabei leidet aber die Qualität des Bildes erheblich. Der Bilderklau wird damit also ziemlich unattraktiv. Viele weitere Details zur Funktionsweise von digitalen Wasserzeichen findet Ihr zum Beispiel in diesem Grundlagenbeitrag auf tecchannel.

Einfügen lassen sich digitale Wasserzeichen über entsprechende Programme. Wer ein Bildbearbeitungsprogramm wie Photoshop oder Paint Shop Pro benutzt, hat diese Software bereits integriert – etwa über das Plugin Digimarc. Verfügt Ihr nicht über ein entsprechendes Programm, hilft Euch Freeware wie watermark image weiter. Diese Anwendung gibt es zumindest in der Basis-Version kostenlos zum Download. Einmal erstellt, lassen sich damit digitale Wasserzeichen schnell und problemlos in alle Fotos einbetten, die Ihr vor Missbrauch schützen möchtet.

Wo sind meine Bilder hin? Dem Fotoklau auf der Spur

Wie gesagt, den ultimativen Schutz vor Bilderdieben gibt es nicht. Deshalb ist es sinnvoll, in regelmäßigen Abständen im Netz zu recherchieren, wo die eigenen Fotos überall zu finden sind. Als praktisches, unkompliziertes und dabei kostenloses Tool hat sich zum Beispiel TinEye bewährt. Die Anwendung ermöglicht Euch eine „Rückwärtssuche“ Eurer Bilder. Dafür müsst Ihr lediglich das Foto hochladen oder eine URL eingeben. Das Tool geht für Euch auf die Suche und liefert Euch – falls vorhanden – entsprechende Links.

Wenn Ihr einen größeren Blog beziehungsweise einen Blog mit sehr vielen Bildern habt, kann diese Methode trotz ihrer einfachen Bedienbarkeit sehr zeitraubend sein. Deshalb gibt es die Möglichkeit, diese Recherche auszulagern. Gegen Bezahlung bieten Dienste wie Pixray (ehemals Photopatrol) den Schutz per digitalem Wasserzeichen sowie die Nachverfolgung von Fotos an. Dafür werden die Wasserzeichen sowie die Urheber in einer Datenbank registriert. Laut Pixray spürt das Unternehmen sogar stark veränderte Fotos auf. Mittlerweile sind dem Dienst auch spezialisierte Anwälte angeschlossen, die auf Wunsch und gegen entsprechendes Honorar den entstandenen Schaden kalkulieren und die Rechte des Geschädigten vertreten.

Nicht abspeisen lassen: Die eigenen Rechte durchsetzen

Womit wir beim nächsten Punkt angelangt sind: Was fange ich mit der Erkenntnis an, dass jemand anderes ohne mein Wissen meine Bilder nutzt? Es gibt Blogger, die mittlerweile nur noch frustriert mit den Achseln zucken, wenn sie auf das Thema Diebstahl geistigen Eigentums angesprochen werden. Ob Bilder oder Texte – manche Webseiten und Social-Media-Kanäle scheinen ihre Existenz nur dem Prinzip copy and paste zu verdanken.

Doch sich nicht zu wehren kann nicht die Lösung sein. Deshalb: Sprecht bei einem entsprechenden Verstoß die Verantwortlichen an. Bleibt dabei möglichst sachlich und höflich, auch wenn der Ärger groß ist. Außerdem solltet Ihr die Lage differenziert betrachten: Es kann wirklich passieren, dass sich jemand aus Unwissenheit bei Euch bedient hat. In solchen Fällen ist mit einer kurzen Mail meist alles schnell geklärt.

Wenn sich Unternehmen Eure Bilder nehmen und für kommerzielle Zwecke nutzen, sieht die Sache natürlich ganz anders aus. Kommt auf Nachfrage oder Aufforderung keine Reaktion beziehungsweise habt Ihr das Gefühl, Ihr sollt mit Floskeln abgespeist werden, müsst Ihr größere Geschütze auffahren und unter Umständen mit einem Anwalt drohen. Klar fühlt man sich als „kleiner Blogger“ gegen einen großen Verlag wie David gegen Goliath. Aber wer nicht kämpft, hat auf jeden Fall verloren…

Wichtig: Wir haben alle Informationen in diesem Text gewissenhaft recherchiert. Wir sind aber keine Juristen. Unsere Tipps sind daher auch keine verbindlichen, einer rechtlichen Beratung gleichzusetzende Aussagen.