Ein Muss für (fast) alle Blogger: Das Impressum

Das Impressum ist vermutlich die Seite eines Blogs, die kaum jemand liest. Doch wenn es fehlt, kann das für einen Blogger ziemlich unangenehm werden. Denn ohne ein korrektes Impressum drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Es gibt zwar keine Netzpolizei, die Blogs systematisch nach Verfehlungen abgrast. Diese Rolle haben sogenannte Abmahnanwälte übernommen, die diesen Bereich als äußerst lukrativ entdeckt haben. Ein Impressum sollte deshalb immer der erste Text sein, den Ihr auf Euren neuen Blog packt. Wir geben Euch Tipps, auf was Ihr bei der Erstellung eines korrekten Impressums achten müsst und welche Fallstricke Ihr meiden solltet.

Die Impressumspflicht für Webseiten existiert bereits seit 1997. Ziel ist in erster Linie der Verbraucherschutz: Jeder Nutzer soll klar erkennen können, wer hinter einem Online-Angebot steht. Zudem soll das Impressum Mitbewerbern die Möglichkeit bieten, sich zu informieren. Geregelt ist die Impressumspflicht seit 2007 durch das Telemediengesetz (TMG) und den Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV). Entscheidend sind dabei die Paragraphen §5 TMG und §55 RStV.

Natürlich lässt sich der Inhaber einer Domain auch über die sogenannte whois-Datenbank ermitteln (für die .de-Domain ist die DENIC zuständig). Das reicht aber als Informationsquelle nicht aus. Denn erstens ist vielen Menschen diese Möglichkeit gar nicht bekannt und zweitens kann es durchaus vorkommen, dass der Inhaber einer Webseite und der Anbieter der Inhalte auf dieser Seite nicht identisch sind. Sprich: Nur über das Impressum ist klar ersichtlich, wer der zuständige Ansprechpartner ist.

Wie sieht die Lage bei Blogs aus?

Blogs bewegten sich längere Zeit in einer rechtlichen Grauzone, weil nicht klar war, in welche Kategorie sie fallen. Beziehungsweise: Viele Blogger sahen sich außen vor, weil sie ja keine klassische Webseite betreiben. Inzwischen ist jedoch klar, dass die bestehenden Gesetze auch für Blogs gelten. Und demnach besteht die Impressumspflicht für die meisten Blogs.

Ausgenommen sind lediglich Blogs, die „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“. Diese dürfen anonym ins Netz eingestellt werden. Aus juristischer Sicht handelt es sich hierbei um private Kommunikation, auch wenn sie über die reine Telekommunikation hinausgeht.

Sind Deine Zielgruppe nicht nur Freunde und Familie, sondern ein größeres Publikum, Du betreibst Dein Blog aber nicht geschäftsmäßig, gilt für Dich laut §55 RStV die „eingeschränkte Impressumspflicht“. Du musst dann nur Namen und Anschrift nennen, auf Telefonnummer und Mailadresse kannst Du verzichten.

Blogger als Medienunternehmer?

Für alle anderen Blogger gilt die „umfassende Impressumspflicht für Anbieter geschäftsmäßiger, in der Regel gegen Entgelt angebotener Telemedien“ (§5 TMG). Das hört sich mehr nach dem Betreiben eines Pay-TV-Senders als nach einem Blog an. Tatsächlich gilt die umfassende Impressumspflicht aber für den Großteil der Blogger. Denn für „Geschäftsmäßigkeit“ müssen keine Abo-Gebühren oder ähnliches kassiert werden – es reichen schon Werbebanner oder andere Formen der Werbung auf Eurem Blog.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob und wie viel Geld Ihr damit verdient – es zählt allein die Absicht. Für Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen gilt die Geschäftsmäßigkeit grundsätzlich. Hier wird einfach von vornherein davon ausgegangen, dass die Webseite beziehungsweise der Blog nicht aus selbstlosem Vergnügen, sondern mit einer geschäftsmäßigen Zielsetzung betrieben wird.

Noch strenger sind die Auflagen, wenn Euer Blog ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot ist. Hier kommt wieder der RStV zum Zug: Er besagt, dass für entsprechende Angebote ein Verantwortlicher mit Angabe des Namens und der Anschrift zu nennen ist, wobei der Verantwortliche unter anderem seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland haben und voll geschäftsfähig sein muss.

Bleibt die Frage, was genau ein „journalistisch-redaktionelles Angebot“ ist. Im Gesetz ist das nicht wirklich eindeutig geregelt. Anhaltspunkte können zum Beispiel die Aktualität sein, das Einwirken auf die öffentliche Meinungsbildung oder das Interesse eines Betroffenen an einer Richtigstellung – ein Blog mit regelmäßigen (kritischen) Berichten aus Eurem Stadtteil wäre demnach eindeutig ein redaktionelles Angebot.

Der beste Tipp ist vermutlich, im Zweifelsfall immer auf Nummer sicher zu gehen und lieber eine umfassendere Impressums-Variante zu wählen, um Euch vor Abmahnungen zu schützen.

Was gehört alles in ein Impressum?

Soweit die verschiedenen Stufen der Impressumspflicht. Fehlt noch, welche Angaben mindestens in einem umfassenden Impressum enthalten sein müssen. Laut § 5TMG und § 55 RStV sind das:

  • Ein vollausgeschriebener Vor- und Nachname;
  • Die vollständige Postadresse;
  • Eine E-Mail-Adresse;
  • Telefonnummer;
  • Berufsspezifische Angaben (wichtig bei bestimmten Berufsgruppen wie Rechtsanwälten);
  • Umsatzsteuer-ID.

Dazu kommen je nach Blog dann unter Umständen noch die bereits erwähnten erweiterten Angaben. Einen ausführlichen Überblick über die gesamten Anforderungen im Hinblick auf das Impressum liefert die Webseite linksandlaw im Bereich „Impressumspflicht erklärt“.

Wie komme ich an ein korrektes Impressum?

Noch vor ein paar Jahren wurde für das Impressum gerne die Methode Copy & Paste angewendet. Sowas geht gerne mal nach hinten los und ist mittlerweile auch komplett überflüssig. Denn es gibt weitaus bessere, einfache und kostenlose Methoden, um an ein individuelles Impressum für seinen Blog zu kommen. Impressums-Generatoren machen es möglich. Wo Ihr diese Generatoren findet und wie Ihr Sie benutzt, haben wir Euch in einem Tutorial zur Impressums-Erstellung für Blogs detailliert erklärt.

Je größer und professioneller Euer Blog-Projekt ist, desto empfehlenswerter ist es, sich nicht auf die kostenlose Variante zu verlassen, sondern Euch mit Hilfe eines Rechtsanwalts ein wirklich individuelles Impressum erstellen zu lassen.

Warum fehlt das Impressum trotzdem oft?

Soweit die Rechtslage. Eigentlich müsste durch die zahlreichen Berichte zu Abmahnwellen auch gegen Bloggern den meisten Blogbetreibern mittlerweile klar sein, wie wichtig ein Impressum ist. Trotzdem finden sich noch immer zahlreichen Seiten, auf denen ein vollständiges Impressum fehlt. Mal passiert das aus Unwissenheit, mal aus Nachlässigkeit und in der Hoffnung, dass man im großen WWW schon nicht damit auffallen wird.

Es gibt aber auch Blogger, die sich ganz bewusst gegen ein (korrektes) Impressum entscheiden. Weil sie zum Beispiel Angst davor haben, zugespammt zu werden, wenn sie ihre E-Mail-Adresse im Blog veröffentlichen. Oder sie fürchten Belästigungen per Telefon oder per Mail.

Was also tun? Gegen Spams existieren inzwischen glücklicherweise gründliche Filter. Das Problem möglicher Belästigungen ist dagegen schwieriger zu lösen. Klar, sobald Ihr Euch mit solchen Angaben in die Öffentlichkeit wagt, müsst Ihr damit rechnen, dass Reaktionen und Fragen kommen. Die möchte man als Blogger ja auch gerne haben, aber bitte nicht zu privat. Eine Patentlösung gibt es leider nicht: Im Prinzip muss hier jeder selber seine Erfahrungen sammeln. Fakt ist, dass im Falle eines Falles nur ein korrektes Impressum wasserdicht ist – viele der im Netz kursierenden Tipps erfüllen dieses leider Kriterium nicht.

Und wohin mit dem Impressum?

Haltet Euch am besten streng an die Vorgaben, um niemanden Angriffspunkte zu bieten. Wichtig ist dabei nicht nur, dass das Impressum vollständig ist, sondern auch, wo es zu finden ist. Das Impressum muss laut Gesetz „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Es reicht also nicht, es klein und versteckt in den Footer zu packen.

Das Impressum muss so platziert werden, dass Nutzer nicht erst danach suchen müssen. Maximal zwei Klicks – weiter sollte das Impressum nie entfernt sein, egal wo sich ein Nutzer gerade auf der Seite befindet, lautet die Grundregel.

Die meisten Blogger legen deshalb für das Impressum eine eigene Seite an und verlinken dann von allen anderen Seiten aus auf diese Seite. Natürlich gibt es auch andere Varianten, die zulässig sind. Zudem spielt es eine Rolle, in welches Umfeld ein Blog eingebettet ist.

Soweit unsere Tipps rund um das Impressum. Die Fachleute unter Euch könnten jetzt vermutlich noch viel, viel mehr sagen, aber uns ging es erst einmal um eine Einführung ins Thema. Beachtet bitte, dass unsere Tipps keine juristische Fachberatung ersetzen. Wenn Ihr Euch unsicher seid, sprecht unbedingt mit einem Experten, damit Ihr wirklich auf der sicheren Seite seid!